Unsere weiteren Leistungen

Karten von BC Trafficplan

Teilnahme an Abnahmen und Ausführungskontrollen

Gern begleiten wir Sie bei den Abnahmeterminen, um die korrekte Ausführung der geplanten Verkehrsführung festzustellen.

Eine Teilnahme an solchen Terminen hat immer den Vorteil, dass eventuelle Änderungen oder Anpassungen sofort mit allen Beteiligten besprochen und somit kurzfristig umgesetzt werden können.

Projektbetreuung als Fachbauleitung/ Bauüberachung

Mit diesen unregelmäßigen Kontrollen bieten wir ein Werkzeug an um die mit der Baustellenkontrolle beauftragten Unternehmen stichprobenartig zu kontrollieren.

So ist gewährleistet, dass die nach RSA und ZTV-SA geforderten Baustellenkontrollen immer mit einem hohen qualitativen Standard ausgeführt werden.

Die Kontrollen erfolgen mittels Foto- und Videodokumentation.

Autobahn
VERKEHRSBEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN von BC TrafficPlan

VERKEHRSBEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN

Die maßgebende Rechtsgrundlage für alle verkehrslenkenden, verkehrsbeschränkenden und verkehrsverbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum ist die StVO (§ 45 Abs.1 und 2).  Es sind alle Gebote und Verbote für die Verkehrsteilnehmer durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach der StVO (§ 45 Abs. 4) anzuordnen.

Die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, welche keine Straßenbauarbeiten sind, obliegt gemäß der StVO (§ 45 Abs. 1 Satz Nr.1) ausschließlich der Straßenverkehrsbehörde.

Die genannten Arbeiten im Straßenraum, welche keine Straßenbauarbeiten sind, können zum Beispiel Grünpflege- und Baumarbeiten sein oder das Aufstellen eines Autokranes zum Verheben von Lasten. In größeren Kommunen und Städten werden die verkehrsbehördlichen Anordnungen in der Regel von den aufgestellten Straßenverkehrsbehörden erteilt. In kleineren Gemeinden und Kommunen werden die verkehrsbehördlichen Anordnungen oft von den örtlichen Ordnungsämtern mit abgewickelt.

Gern übernehmen wir für Sie auch den Part mit der verkehrsbehördlichen Anordnung.
Das bedeutet für Sie kein Stress mit Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Unsere Leistungen für

Bund, Länder, Landkreise, Kommunen und Gemeinden

Straßenverkehrsbehörden

Landesstraßenbaubetriebe

Über 80 Prozent des Personenverkehrs und über 70 Prozent des Güterverkehrs werden derzeit auf dem Straßennetz abgewickelt. Gut ausgebaute Straßen sind deshalb eine elementare Voraussetzung für die Stärkung und das Wachstum. Um das bestehende Straßennetz für diese Anforderung fit zu halten, stellen Bund und Land jedes Jahr mehrere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der hohen Verkehrsbelastung hinterlassen auch altersbedingter Substanzverlust und extreme Witterung Spuren.

Um Verkehrssicherheit und Mobilität dauerhaft zu garantieren, führt an Baustellen kein Weg vorbei. Das oberste Ziel ist dabei, den Verkehr so gering und kurz wie möglich zu beeinträchtigen. Das gelingt in den meisten Fällen durch unser intelligentes Baustellenmanagement.

Behörden und Kommunen schätzen unsere Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und das Qualitätsbewusstsein. Je zügiger und sicherer eine Baumaßnahme abgewickelt werden kann, desto wirtschaftlicher für die öffentlichen Haushalte.

Unsere Leistungen für

Verkehrssicherungsunternehmen

Unsere Leistungen für

Private Haushalte und alle anderen Interessierte

Kontaktieren
Sie uns

Telefon: +49 (0) 6123/9995 370